Der DSV-Fachausschuss Schwimmen hat in seiner Sitzung am 23.10.2015 in Saarbrücken einige WB-Änderungen beschlossen, die gemäß swim&more 01/2016 mit der heutigen Veröffentlichung im swim&more (Amtliche Mitteilungen vom 15.01.2016) in Kraft treten.
(Änderungen jeweils fett hervorgehoben!)
§ 104 DMSJ wird in Absatz (1) wie folgt abgeändert und ergänzt:
4) Der Zeitnehmer hat auf der ihm zugewiesenen Bahn gleichzeitig die Aufgabe des Wenderichters zu erfüllen. Weiterhin hat er darauf zu achten, dass die Schwimmer während des Startvorgangs und danach bis zur Beendigung des ersten Armzuges die dafür geltenden Wettkampfbestimmungen einhalten.
§ 156 Wettkampf (Masters) wird in Absatz (1) b) und d) wie folgt abgeändert und ergänzt:
b) Die Läufe werden grundsätzlich nach SW § 123 gesetzt. Dabei müssen die Läufe innerhalb der ausgeschriebenen Altersklassen nach den angegebenen Meldezeiten gesetzt werden. Bei Freistilstrecken von 400 m an aufwärts und bei 400m Lagenschwimmen können ohne Rücksicht auf die Altersklassen die Läufe nach den angegebenen Meldezeiten gesetzt werden.
d) Der Veranstalter oder Ausrichter kann veranlassen, dass bei Freistilstrecken von 400 m an aufwärts zwei Schwimmer - abweichend von SW §101 (3) auch Schwimmer unterschiedlichen Geschlechts - auf einer Bahn bei gesonderter Zeitnahme starten.
Der jeweils geänderte Fachteil Schwimmen und Masters der WB kann auf der DSV-Homepage unter Regelwerke heruntergeladen werden.